Deutscher Bundestag | Drucksache 19/2998 | |
19. Wahlperiode | 27.06.2018 |
Antrag der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Rainer Kraft, Udo Hemmelgarn, Marc Bernhard und Fraktion der AfD
Aufgabe der Energie- und Klimaschutz-Zwischenziele 2030 des Energiekonzeptes 2010 – Für eine faktenbasierte Klima- und Energiepolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die im Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 8 – 3000 – 009/18 mit dem Titel „Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene“1
(1) festgestellten aktuellen und im Energiekonzept 2010 erstmals festgelegten Energie- und Klimaschutz-ziele, angefangen bei den Zwischenzielen 2030, wie auch im Bericht des Bundes-ministerium für Umwelt (BMU), veröffentlicht am 20.06.17, „Klimaschutz in Zahlen Sektorenziele 2030“2
(2) bestätigt, mit sofortiger Wirkung, wegen erwie-sener Nutz- und Wirkungslosigkeit aufzuheben sind.
II.Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1.Die sog. Klimaschutzpolitik so schnell wie möglich vollständig zu revidieren: 1.1 alle diesbezüglichen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vor-schriften in der Klima- und Energiepolitik zu beenden,
1.2 alle nationalen wie internationalen Verpflichtungen, die derzeit eingegangen wurden, zu beenden und keine zukünftigen Ver-pflichtungen mehr einzugehen,
1.3 sämtliche Zahlungen an die aus o.a. Verpflichtungen vertrags-konform zu beenden,
1.4 sämtliche Plan-Stellen, die zur Verfolgung o.a. Ziele bundesbe-zogen direkt oder indirekt im In- und Ausland eingerichtet wur-den, oder in den Bundesländern gefördert wurden (Beispiel
1 Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienste WD 8 – 3000 – 009/18 2 Veröffentlichung des BMU „Klimaschutz in Zahlen Sektorenziele 2030“ Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/2998 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Klimamanager) sozialverträglich abzubauen, sowie die Bundes-Länder aufzufordern dies ebenfalls zu tun,; 2. die parlamentarischen Beratungen darüber zu beginnen, die zur Einrichtung eines Klimawandelfolgenanpassungsfonds führen, der mit max. 10 % der bis-her für den Klimaschutz aufgewendetenMittel gespeist wird und zukünftigen Generationen, die finanziellen Mittel geben soll, um evtl. erforderliche An-passungsmaßnahmen zu bewältigen (Beispiel Deichbau, Renaturierung von Industriebrachen, Bewässerung von Dürregebieten etc.).
Berlin, den 18.06.2018
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion